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: Planen

Blinde und sehbehinderte Menschen nutzen für ihre Wegfindung die für sie über den Tastsinn, das Gehör und das Restsehvermögen zugänglichen Informationen. Bodenindikatoren werden dort eingesetzt, wo entsprechende Leitelemente aus der natürlichen und gebauten Umwelt fehlen. Damit sollen möglichst lückenlose Wegeketten geschaffen werden, um eine Verbesserung der Mobilität blinder und sehbehinderter Menschen zu erreichen.

Unter der Überschrift: Planen, Aufgaben des Tiefbauamts und seine Grenzen werden Grundsätze und Kriterien für die Verlegung von Bodenindikatoren erklärt. Dabei wird auf die aktuelle Norm DIN 32984 aus dem Jahr 2011 und deren Vorgängernorm aus dem Jahr 2000 Bezug genommen. Ferner werden unterschiedliche Ausführungen in der Zeit zwischen den Normrevisionen sowie die Probleme mit dem Altbestand thematisiert. Ein Abschnitt widmet sich dem Thema Denkmalschutz unter dem Titel: Planen unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes.

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Erfahrungs­berichte

„Wir sind aufgerufen, Barrierefreiheit herzustellen unabhängig von der Nachfrage und planen daher keine Maßnahme mehr ohne Barrierefreiheit. Die Herstellung der Barrierefreiheit erfolgt im Rahmen der allgemeinen Baumaßnahmen, entstehende Kosten werden der Maßnahme zugeschlagen und nicht separat finanziert. Wenn wir für Barrierefreiheit einen eigenen Finanzierungsetat hätten, dann könnten wir vielleicht Prioritäten bilden. Würden wir nicht überall Barrierefreiheit einplanen, bräuchten wir jemanden, der uns sagt, dass an dieser Stelle von der Norm abgewichen werden darf. Die DIN fordert aber, Barrierefreiheit überall zu gewährleisten. Die DIN ist für den Planer ein hohes Werkzeug, gerade die öffentliche Hand ist daran gebunden. Privat kann man das vielleicht noch wegschieben.“

Beschäftigte des Tiefbauamts berichten:

Aufgaben des Tiefbauamts und seine Grenzen

Der Umfang, in dem die Indikatoren neu verlegt werden, wird mit jeder Maßnahme neu betrachtet. Bei umfangreichen Maßnahmen, wie z.B. der Kreuzung am Steenbecker Weg, mussten wir uns nicht enorm beschränken, da war das Geld vorhanden. Anders, wenn – als fiktives Beispiel – nur ein defekter Ampelmast ausgetauscht werden muss. Dann kann vielleicht das Stück drum herum gepflastert werden, man hat aber nicht unbedingt die Geldmittel, auch die andere Straßenseite anzugehen. Das ist sicherlich für die Allgemeinheit nicht immer nachzuvollziehen. Für uns gibt es für die Ausbaugrenzen immer eine Begründung, da die Finanzierung auch aus unterschiedlichen Töpfen kommen muss. Es ist dann schon auch manchmal schwer, das Ende zu finden.

Also, wenn ein Altenheim um die Ecke ist, dann stellt sich die Frage eher, ob wir das gesamte Register ziehen und z.B. die Mittelinsel und die gegenüberliegende Seite noch mitnehmen. Aber irgendwo müssen wir ja aufhören. Man würde gern immer weiter machen.

Nicht alle Planer verfügen über den gleichen Kenntnisstand und legen Indikatoren auf die gleiche Weise aus. Es stehen mit den Rippen und Noppen ja nur zwei Elemente zur Verfügung. Durch Kombination dieser beiden Elemente alle Situationen in eindeutiger Weise zu beschreiben, ist eine sehr komplexe Aufgabe. Teilweise müssen allein aus Platzgründen in der konkreten Situation Kompromisse eingegangen werden. Und richtige Planung und Verlegung bedeutet noch lange nicht, dass dies auch von den Nutzern in gleicher Weise verstanden und interpretiert wird.

Änderungen der Bodenindikatoren

Entscheidend für die Änderung der Indikatoren ist unter anderem, dass im Laufe der Zeit die Spitzen (oder Kugeln) der Blindenstöcke immer dicker geworden sind. Ferner sind die größeren Profile weniger anfällig für Verschmutzungen und auch leichter mit den Füßen durch das Schuhwerk zu ertasten. In der Folge kam es im Jahr 2011 zu einer neuen Ausgabe der DIN 32984. Da aber inzwischen etliche Bodenindikatoren nach der alten DIN verlegt waren und mit Aufkommen von Noppensteinen und breiten Rippen diese ebenfalls eingesetzt wurden, gibt es zwangsläufig unterschiedliche Systematiken. Dies führt – wie sollte es anders sein – bei den blinden Nutzern zu Verwirrungen. Da Bodenbeläge im öffentlichen Bereich mindestens 25 bis 30 Jahre liegen müssen, bevor sie ersetzt werden, bleiben die unterschiedlichen Systeme noch eine Zeit lang erhalten.

Am Anfang hat man sich einfach Sinnvolles gedacht, ohne dass irgendetwas geregelt war. Die Norm gibt es ja erst verbindlich seit 2011. Davor waren diese Profile mit schmalen Rillen der Stand der Dinge und verfügbar. Diese sind auch überall im Stadtbild zu sehen, allerdings nicht leicht zu ertasten, gerade mit fortschreitender Nutzungszeit durch Verschmutzungen und Verwitterung. Früher wurden hier in Kiel z.B. Noppenplatten immer in Anthrazit verlegt, weil die Kollegen den Eindruck hatten, das ist richtig. In der Stadt ist sicherlich nicht alles DIN-konform, weil wir uns erst einmal herantasten mussten. Jetzt wo die Norm da ist, gibt es das Rüstzeug, aber es sind im Altbestand natürlich Dinge, die dazu gar nicht mehr passen.

Gespräche mit Mitarbeiter*innen aus dem Amt für Denkmalschutz

Der Denkmalschutz wird immer dann in Planungen einbezogen, wenn Denkmale in der Nähe oder direkt betroffen sind. Wir beurteilen abhängig von der Wirkung auf das Denkmal, ob wir um eine Sonderlösung bitten oder ob der Standard bleiben kann.

Im Gesundheitsamt ging es z.B. um Kontraste in Innenräumen: Wie erkenne ich eine Tür oder wie muss das Schild an der Tür gestaltet sein? Wie sollte die Fußleiste aussehen, damit ich darin als Sehbehinderter einen Bezugspunkt habe?

Die vollumfängliche Umsetzung der Norm bedeutet leider auch, dass nicht immer eine gestalterische Qualität entstehen kann.

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