Bild Planen rechts

: Verwirren

Leitsysteme zur Orientierung oder zur Verwirrung? Was ist Leitstreifen, was ist Gestaltung? Wir Sehenden müssen uns bewusst darüber sein, dass Menschen mit Restsehvermögen oder blinde Menschen nur den Umkreis von ca. 1,5 Metern wahrnehmen und niemals den Überblick über die gesamte Situation haben.

Wenn praktischer Nutzen die Normung überholt

Früher standen nur Platten mit schmalen Rillen als Bodenindikatoren zur Verfügung und wurden mit der Erstausgabe der Norm im Jahr 2000 zum Standard erhoben. Beläge mit Noppenstruktur kamen erst später auf den Markt und wurden mit der Normrevision 2011 verbindlich in die Regeln übernommen. In der Zwischenzeit haben einzelne Länder und Kommunen Leitfäden erarbeitet, die alle auch durchdacht und sinnvoll sind, aber eben unterschiedliche Ausgestaltungen beinhalten. So gibt es z.B. verschiedene Varianten, um Bushaltestellen durch Bodenindikatoren erkennbar zu machen.

Im Altbestand werden z.B. Treppen genau wie Straßenquerungen durch einen Streifen Rillen in Gehrichtung angezeigt, um zu signalisieren: Achtung, hier kommt eine neue Situation. Nach der jetzt geltenden Norm werden Treppen durch Noppen angezeigt, da besondere Aufmerksamkeit geboten ist. Die schmalen Rillen wurden durch die besser tastbreiten Rippen ersetzt und signalisieren nun: In diese Richtung kannst du gehen, oder, wenn sie quer zur Gehrichtung verlegt sind: Stopp, hier bitte nicht weiter.

Nach Einführung der Noppen wurden diese auch als kontrastreiche Begleitpflasterung zum eigentlichen Leitstreifen verwendet. Verwechselungen können sich nun ergeben, da ein Streifen mit Noppenpflaster quer zum Gehweg nach jetzt gültiger Norm einen durch Ampel oder Zebrastreifen durch Ampel oder Zebrastreifen gesicherten Übergang anzeigt.

Wenn Bodenindikatoren nicht normgerecht verlegt werden

Ein Auffindestreifen in Noppenstruktur quer über den Bürgersteig verlegt, weist auf eine seitlich gelegene Straßenquerung mit Ampel oder Zebrastreifen hin. Möchte die blinde Person die Straße nicht überqueren, sondern geradeaus weitergehen, schließt sich hinter dem Auffindesteifen wieder das Gehwegpflaster an, es besteht keine Gefahr. Wenn nun aber am Übergang zur Straße Noppensteine verlegt werden und es sich zudem um eine Nullabsenkung handelt, kann die blinde Person diese Noppensteine ebenfalls für einen Auffindestreifen halten und sich, da sie die Straße nicht erkennt, diese betreten und in Gefahr begeben. Noppen dürfen nur in Verbindung mit Rippen als Warnung vor möglichen Gefahren wie z.B. Bahnübergängen oder Straßenquerungen eingesetzt werden.

Bild Erfahrungsberichte rechts

Erfahrungs­berichte

„Das Gute an der Norm ist, dass immer dann, wenn etwas neu angefasst wird, es auch barrierefrei ausgeführt werden muss. Allerdings ergeben sich dadurch auch solche Situationen, dass der Abschluss nicht immer passt.“

Ortstermin Ecke Röntgenstraße zur Preetzer Chaussee

An der Ecke Röntgenstraße zur Preetzer Chaussee ist die Feuerwache mit einer großen Ausrundung zum Gehweg, das heißt, der Gehweg und damit auch die innere Leitlinie beschreiben einen Bogen. Die eigentliche Kreuzung ist aber rechtwinklig. Nun hat man einen Leitstreifen diagonal von der Leitlinie zur Kreuzung gelegt. Wenn ich aber diese Richtungslinie Noppe-Rippe-Noppe weitergehe, laufe ich direkt in die Kreuzung hinein. Da die Querung jedoch seitlich liegt, muss ich auf dem Radweg den Anschluss zur Kreuzung suchen und einen Richtungswechsel vornehmen.

Ortstermin Bushaltestelle Lehmberg

Wenn man mit dem Bus den Lehmberg herunterfährt und Haltestelle Dreiecksplatz aussteigt, steht man praktisch auf dem Tortenstück und muss ja irgendwie über die Kreuzung, um zur Holtenauer Straße zu kommen. Über die Mittelstraße ist der kürzeste Weg, da laufe ich aber erst in parkende Autos, dann kommt der Radweg und erst dann komm ich zur Häuserkante, die mich zur Ampel führt. Oder ich gehe über den deutlich breiteren Lehmberg und lande an der gegenüberliegenden Bushaltestelle.

Erläuterung: Die im Kreuzungsbereich verlegten Bodenindikatoren werden von einer blinden Person nicht wahrgenommen, da sie nicht durch ein Noppenfeld an der inneren Leitlinie angezeigt werden. Die blinde Person folgt der im Bild skizzierten inneren Leitlinie an der Beetbegrenzung und überquert die Mittelstraße links im Bild.

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